Kognitive Verhaltenstherapie 

bei meiner psychotherapeutischen Arbeit gehe ich individuell auf Ihr Anliegen und Therapieziel ein. Die von mir angewandten Methoden basieren auf den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen der Psychotherapieforschung und werden an Ihre Bedürfnisse angepasst, um Sie bestmöglich in ihrem Entwicklungsprozess zu unterstützen.

Behandlungsspektrum

Anpassungsstörungen

Beschrieben werden Zustände subjektiver Bedrängnis und emotionaler Beeinträchtigung die nach entscheidenden Lebensveränderungen  (Schulbesuch, Elternschaft, Misserfolg, Trauer, Trennung) auftreten können. Die Anzeichen umfassen eine depressive Stimmung, Angst, Sorge, und dem Gefühl, im Leben nicht mehr klar zu kommen. 

 

Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen

Die Störung tritt infolge einer akuten schweren Belastung oder eines kontinuierlichen Traumas auf. Dabei ist das belastende Ereignis, oder die belastenden Umstände als primäre und ausschlaggebende Kausalfaktoren anzusehen. Erfolgreiche Bewältigungsstrategien werden behindert, die soziale Funktionsfähigkeit wird beeinträchtigt.

 

Affektive Störungen 

Die Hauptsymptome dieser Störung bestehen in einer Veränderung der Stimmung oder der Affektivität entweder hin zur Depression oder zur gehobenen Stimmung bis hin zur Manie. Der Stimmungswechsel wird dabei entsprechend von einer Veränderung des Aktivitätslevels begleitet. Also wenig Aktivität bei Depression und viel Aktivität bei der Manie. Der Beginn solcher Episoden kann mit belastenden Erlebnissen verbunden sein.

 

Phobische Störungen 

Beschrieben wird eine Gruppe von Störungen, bei der das Gefühl der Angst überwiegend durch eine eindeutig definierte, eigentlich aber ungefährliche Situation hervorgerufen wird.  Als Folge werden diese Situationen vermieden oder mit Furcht ertragen. Die Befürchtungen des Betreffenden können sich auf Einzelsymptome wie Herzklopfen oder Schwächegefühl beziehen, häufig gemeinsam mit sekundären Ängsten vor dem Sterben, Kontrollverlust oder dem Gefühl am Ende wahnsinnig zu werden.

 

Persönlichkeitsstörungen

Persönlichkeitsstörungen können als Folge konstitutioneller Faktoren sozialer Erfahrungen im frühen Verlauf der individuellen Entwicklung angesehen werden. Die anhaltenden Verhaltensmuster zeigen sich in starren Reaktionen auf unterschiedliche persönliche und soziale Lebenslagen. Hinsichtlich der Wahrnehmung, des Denkens, des Fühlen und in der Beziehung zu anderen zeigen sich deutliche Abweichungen hinsichtlich der betreffenden Mehrheit der Bevölkerung.

 

Schizophrenie

Gekennzeichnet ist die Schizophrenie durch charakteristische Störungen im Denken und der Wahrnehmung, sowie einem inadäquaten oder verflachtem Affekt. Die wichtigsten psychopathologischen Phänomene sind Gedankenlautwerden, Wahnwahrnehmung, Kontrollwahn, kommentierende Stimmen. Bei einer stark ausgeprägten Depression soll zunächst keine Schizophrenie diagnostiziert werden.

 

Honorar und Kosten

Für privat Versicherte

Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die GOP regelt die Vergütung für alle im Therapieprozess anfallenden Tätigkeiten.

Grundsätzlich übernehmen private Krankenkassen die Therapiekosten. In Ihrem Versicherungsvertrag und der Beihilfeordnung ist geregelt, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen erstattet werden.

Für meine Leistungen berechne ich den 3,5 fachen Steigerungsfaktor (Psychotherapiesitzung: 153,00 €). Je nach Vertrag wird der Behandlungssatz voll oder zu einem gewissen Anteil erstattet.

Für gesetzlich Versicherte

Über das Kostenerstattungsverfahren haben gesetztlich Versicherte die Möglichkeit, die Kosten für die Therapie ganz oder teilweise erstattet zu bekommen. Die Krankenkassen treffen ihre Entscheidungen darüber im Einzelfall.  

https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/

 

 

Für Selbstzahler

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), welche die Vergütung für alle im Therapieprozess anfallenden Tätigkeiten regelt. Die gesamtkosten für eine Therapiesitzung belaufen sich auf 153,00 €.

Ausfallhonorar

Wenn es dazu kommen sollte, dass ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen und auch nicht 48 Stunden vorher abgesagt wurde, bin ich nach $ 615 BGB dazu berechtigt ein Ausfallhonorar zu erheben.

Psychotherapie bei Soldaten

Seit dem 16. September 2013 besteht eine Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium für Verteidigung. Im Rahmen dieser Vereinbarung ist es Soldaten möglich, in Privatpraxen behandelt zu werden.

Ich rechne nach der üblichen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Ziffer 870; 2,8 facher Satz für 50 min Verhaltenstherapie) ab. Das Honorar wird jedoch nur in begründeten Ausnahmefällen für Sie vollständig übernommen. Bitte beachten Sie daher, dass Sie immer mit einer Zuzahlung pro Sitzung von wenigen Euro rechnen sollten – es sei denn, einem Ausnahmeantrag auf eine höhere Kostenübernahme seitens der Bundeswehr wird stattgegeben. Üblicherweise erstattet Ihr Dienstherr jedoch den 2,2-fachen Satz, weshalb der oben genannte Eigenanteil entsteht.

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